Kann jemand aus einem wichtigen Grund nicht 365体育备用网址_365最新备用网址@, kann er ein Urlaubssemester beantragen. Eine Beurlaubung kann in der Regel für bis zu insgesamt zwei Semester gew?hrt werden. Mehr Urlaubssemester sind nur aufgrund Krankheit oder Elternzeit m?glich. Das Urlaubsemester ist vor Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Der Beurlaubungsgrund ist durch geeignete Nachweise zu belegen. Tritt der Grund erst sp?ter ein, muss der Antrag unverzüglich vorgelegt werden. Zum Antrag ben?tigen wir auch immer einen Nachweis. Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen!

Den Antrag auf Beurlaubung finden Sie in unserem Moodle-Kurs "Studienorganisation" (nach Login bei Moodle in linker Navigation auf "Startseite" > 365体育备用网址_365最新备用网址@de > Studienorganisation > Formulare für 365体育备用网址_365最新备用网址@de).

?ber die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Wichtige Gründe für ein Urlaubssemester sind zum Beispiel:

  • Krankheit
  • studienplanbedingtes Aussetzen bei Halbzügen (betrifft nur 365体育备用网址_365最新备用网址@, Informationslogistik, Innenarchitektur)
  • Praktische T?tigkeit, die dem Studienziel dient
  • Studium an einer ausl?ndischen Hochschule oder Sprachschule
  • Bevorstehende Niederkunft (Mutterschutz) und/oder Pflege eines Kindes (Elternzeit)
  • Pflege des/der Ehegatten/Ehegattin oder eines Elternteils (Pflegezeit)
  • Sonstige wichtige Gründe

Finanzielle oder wirtschaftliche Gesichtspunkte sind keine wichtigen Gründe.

Bitte beachten Sie:

  • Urlaubssemester z?hlen nicht als Fachsemester. Die Anzahl der Fachsemester bzw. ein Urlaubssemester kann aber Auswirkungen auf das BAf?G und Kindergeld haben.
  • Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist grunds?tzlich nicht m?glich, es sei denn, die Beurlaubung erfolgt aufgrund Mutterschutz oder nach dem Elternzeitgesetz bzw. Pflegezeitgesetz.
  • Beurlaubte 365体育备用网址_365最新备用网址@de sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Hochschuleinrichtungen zu benutzen - ausgenommen sind 365体育备用网址_365最新备用网址@de, die aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit oder aufgrund des Pflegezeitgesetzes beurlaubt sind. Die Nutzung der Biblikothek und Einrichtungen des Informationszentrums sind zul?ssig.
  • Das Ablegen von Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen ist nicht m?glich. Dies gilt nicht für 365体育备用网址_365最新备用网址@de die aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit oder aufgrund des Pflegezeitgesetzes beurlaubt sind.
  • Die Anrechnung von praktischen T?tigkeiten w?hrend des Urlaubssemesters auf das Betreute Praktische Studienprojekt ist ausgeschlossen.

W?hrend eines Urlaubssemesters wird der volle Semesterbeitrag f?llig!

Den Antrag auf Beurlaubung finden Sie in unserem Moodle-Kurs "Studienorganisation" unter "Formulare für 365体育备用网址_365最新备用网址@de".

Die Mitgliedschaft 365体育备用网址_365最新备用网址@der in der Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen erfolgen. "Von Amts wegen" bedeutet z.B., wenn das Abschlusszeugnis ausgeh?ndigt wurde, der Prüfungsanspruch verloren, der Semesterbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt oder die Krankenkassenbeitr?ge nicht innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wurden.

Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht m?glich. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden.

?ber die Exmatrikulation wird ein Bescheid erteilt bzw. eine Bescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation muss bei 365体育备用网址_365最新备用网址@den, die der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, durch die Hochschule der zust?ndigen Krankenversicherung gemeldet werden.

Den Antrag auf Exmatrikulation finden Sie in unserem Moodle-Kurs "Studienorganisation" (nach Login bei Moodle in linker Navigation auf "Startseite" > 365体育备用网址_365最新备用网址@de > Studienorganisation > Formulare für 365体育备用网址_365最新备用网址@de).

Bei Fragen hilft Ihnen gerne das 365体育备用网址_365最新备用网址@densekretariat weiter