Sie k?nnen sich?auf unsere 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@studieng?nge an der HFT Stuttgart mit folgenden schulischen oder beruflichen Qualifikationen bewerben:

Hinweis: In einigen Studieng?ngen ist die Ableistung eines Vorpraktikums vor Studienbeginn vorgesehen und ist Voraussetzung f¨¹r die Zulassung zum Studium!

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Schulische oder berufliche Qualifikation

Deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Deutsche Flagge vor historischem Geb?ude

Deutsche & ausl?ndische Staatsangeh?rige

in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworbener Schulabschluss

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachgebundene Hochschulreife (alle Formen)
  • Fachhochschulreife

Hochschulzugang auch m?glich durch:

  • Einj?hriges erfolgreiches Studium in einem anderen Bundesland
  • Erfolgreich abgeschlossenes 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@studium in Deutschland

Hier fallen f¨¹r Internationale 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@de Studiengeb¨¹hren in H?he von 1500 Euro an.

Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulreifezeugnissen, die nur in bestimmten Bundesl?ndern g¨¹ltig sind, ben?tigen eine

  • Bescheinigung ¨¹ber Gleichwertigkeit des Abschlusses

ausgestellt vom Regierungspr?sidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung ¨¹ber die Gleichwertigkeit der Vorbildung mit Berechnung der Durchschnittsnote.

Unterlagen f¨¹r die Bewerbung

Diese Bescheinigung ist zusammen mit dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung bei der Online-Bewerbung hochzuladen und in beglaubigter Kopie bei der Einschreibung (Immatrikulation) vorzulegen.

Ausl?ndische Studienbewerber*innen (EU und au?erhalb der EU) mit einer Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben, sind sogenannte Bildungsinl?nder.?

Nicht als Bildungsinl?nder:innen z?hlen ausl?ndische 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@de, die zu der ausl?ndischen Hochschulzugangsberechtigung die Feststellungspr¨¹fung an einem Studienkolleg in Deutschland abgelegt haben.

Ausl?ndischer vergleichbarer Schulabschluss

Fahnen unterschiedlicher L?nder werden in die H?he gehalten

Ausl?ndische Staatsangeh?rige (Bildungsausl?nder)

Abschluss im Ausland erworben

  • Zeugnisanerkennung durch das Studienkolleg Konstanz
  • Nachweis Studienkolleg mit anschlie?ender Feststellungspr¨¹fung ist kein deutsches Abitur (Hochschulzugangsberechtigung)

Dokumente f¨¹r die Bewerbung

  • Zeugnisanerkennung des Studienkollegs
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland
  • ?bersetzung in die deutsche Sprache
  • Zeugnis der Feststellungspr¨¹fung (wenn erforderlich)
  • Nachweis Deutschkenntnisse
Deutsche Flagge vor historischem Geb?ude

Deutsche Staatsangeh?rige

Abschluss im Ausland erworben

Dokumente f¨¹r die Bewerbung

  • Bescheinigung Regierungspr?sidium
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • ?bersetzung des Zeugnisses in die deutsche Sprache
  • Nachweis Deutschkenntnisse, falls nicht ausreichend vorhanden

Internationale Studieninteressierte (EU- und au?erhalb der EU) mit einem ausl?ndischen Schul- oder Hochschulabschluss ben?tigen eine

  • Zeugnisanerkennung

?vom Studienkolleg f¨¹r die Hochschulen f¨¹r angewandte Wissenschaften des Landes Baden-W¨¹rttemberg Konstanz (Brauneggerstra?e 55, 78462 Konstanz)

Nicht EU-B¨¹rger mit einem ausl?ndischen Schulabschluss m¨¹ssen teilweise eine Erg?nzungspr¨¹fung (Feststellungspr¨¹fung) ablegen. Sie haben dann mit Ihren Zeugnissen keinen direkten Hochschulzugang in Deutschland und k?nnen diesen m?glicherweise durch den erfolgreichen Besuch des Studienkollegs erwerben. Mit dem Abschluss des Studienkollegs und dem Bestehen der Feststellungspr¨¹fung besteht f¨¹r Sie dann die M?glichkeit, sich an einer Hochschule in Deutschland zu bewerben.

Bewertung Ihres ausl?ndischen Zeugnisses/Schulabschluss

Vorab-Informationen zu ausl?ndischen Abschl¨¹ssen finden Sie unter?Homepage des Studienkollegs Konstanz nachzulesen.

Ausl?ndische Studienbewerberinnen und -bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die keine sog. ?Bildungsinl?nder¡° sind, m¨¹ssen au?erdem deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, um eine Zulassung bzw. Immatrikulation zu erhalten.

Ausnahme: kein Nachweis der Deutschkenntnisse bei den englischsprachigen 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@-Studieng?ngen. In der 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@-?bersichtsliste sehen Sie, welche Studieng?nge das betrifft. Diese sind mit einer 2 gekennzeichnet. F¨¹r diese ben?tigen Sie einen Nachweis der Englisch-Kenntnisse. N?heres hierzu im jeweiligen Studiengang.

Anerkannt werden folgende Deutsche Sprachpr¨¹fungen:

  • Zeugnis der Deutschen Sprachpr¨¹fung f¨¹r den Hochschulzugang ausl?ndischer Studienbewerberinnen und -bewerber (DSH-2 oder DSH-3)
  • Test Deutsch als Fremdsprache ?TestDaF¡° (im Durchschnitt 4,0)
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz ¨C Stufe II
  • Zeugnis der Pr¨¹fung zur Feststellung der Eignung ausl?ndischer Studienbewerberinnen und -bewerber (Feststellungspr¨¹fung Deutsch)
  • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffenen Vereinbarungen als f¨¹r die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden
  • Goethe-Zertifikat C2 (seit 01.01.2012)
  • Gro?es und Kleines Deutsches Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenpr¨¹fung (ZOP) des Goethe-Instituts- (bis 31.12.2011)
  • Deutsche Sprachpr¨¹fung II des Sprachen- und Dolmetscherinstituts M¨¹nchen
  • Zeugnis ¨¹ber die bestandene Pr¨¹fung "telc Deutsch C1 Hochschule"
  • Nachweis ¨¹ber das an einer ausl?ndischen Hochschule abgeschlossenem Germanistik-Studium
Allgemeiner Kontakt 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@densekretariat
+49 (0)711 8926 -2662 oder -2659

Berufliche Qualifikation: 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@ ohne Abitur

Meisterpr¨¹fung Hochschuleignungspr¨¹fung

Hochschulzugangsberechtigung durch

  • Meisterpr¨¹fung oder gleichwertige berufliche Fort-
    bildungen (meist Aufstiegsfortbildungen mind. 400 UE)
  • Hochschuleignungspr¨¹fung
  • Nachweis Beratungsgespr?ch (jeweilige/r StudiendekanIn)

Meisterinnen und Meister sowie bei gleichwertig anerkannten Fortbildungslehrg?ngen (i.d.R. Aufstiegsfortbildung ¨¹ber 400 UE) k?nnen unter folgenden Umst?nden den Hochschulzugang bekommen (siehe ¡ì 58 Abs. 5/6 LHG)

Sie haben als berufliche Fortbildung entweder

  • eine Meisterpr¨¹fung ODER
  • eine der Meisterpr¨¹fung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen ?ffentlich-rechtlichen Regelung ODER
  • eine sonstige berufliche Fortbildung, sofern sie durch Rechtsverordnung als gleichwertig festgestellt ist, ODER
  • eine Fachschule nach abgeschlossener Ausbildung (¡ì 14 Schulgesetz) erfolgreich abgeschlossen.

Der/die BewerberIn vereinbart ein Beratungsgespr?ch mit der/dem jeweiligen StudiendekanIn des entsprechenden Studiengangs. Dieses Beratungsgespr?ch ist nach ¡ì 2 Abs. 1 BerufsHZVO verpflichtend vor bzw. w?hrend der Bewerbung an der Hochschule nachzuweisen.

Haben Sie bereits einen Nachweis ¨¹ber ein Beratungsgespr?ch im angestrebten Studiengang von einer anderen Hochschule in Baden-W¨¹rttemberg, dann wird dieser anerkannt.

Unterlagen f¨¹r die Bewerung:

Haben Sie die Voraussetzungen erf¨¹llt, reichen Sie bei Ihrer Bewerbung f¨¹r ein Studium

  • eine beglaubigte Kopie Ihres Meisterzeugnisses bzw. Ihres Fortbildungszeugnisses sowie
  • eine einfache Kopie des Beratungsnachweises zusammen
  • mit den ¨¹brigen erforderlichen Bewerbungsunterlagen ein.

Voraussetzungen f¨¹r die Eignungspr¨¹fung

  1. Sie haben in dem f¨¹r Ihren angestrebten Studiengang eine fachlich entsprechende mindestens zweij?hrige Berufsausbildung (gem. Bundes- und Landesrecht) und
  2. Sie verf¨¹gen in dem entsprechenden fachlichen Bereich ¨¹ber mindestens drei Jahre Berufserfahrung.

Die HFT Stuttgart kann sie zur Eignungspr¨¹fung in Konstanz anmelden. Informationen dazu und die Begleitung in diesem Verfahren erhalten Sie von Julia Liedtke.

Bei einer Zulassung zur Eignungspr¨¹fung wird ein Selbstkostenanteil von 200 € f?llig, eine Erstattung der Fahrtkosten durch die Hochschule ist nicht m?glich. Die Eignungspr¨¹fung findet j?hrlich im Mai an der Hochschule Konstanz statt. Weitere Informationen zur Eignungspr¨¹fung finden Sie hier.

Zus?tzlich zur bestandenen Eignungspr¨¹fung ben?tigen Sie dann noch ein Beratungsgespr?ch im Sinne von ¡ì 2 Abs. 2 BerufsHZVO. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin mit der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan des angestrebten Studiengangs

Ableistung eines Vorpraktikums vor Studienbeginn

Das Vorpraktikum dient dem Erwerb praktischer Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und ist eine Zugangsvoraussetzung zum Studium.

Vorpraktikum

erforderlich f¨¹r folgende Studieng?nge

  • Architektur
  • Bauingenieurwesen
  • KlimaEngineering
  • Wirtschaftsingenieurwesen

Information und Hinweise zur Bewerbung

  • Nachweis oder Vorabbescheinigung, dass das Praktikum bis zum Start der Vorbereitungswoche (1 Wo vor Vorlesungsbeginn) abgeleistet wird
  • Ausnahme f¨¹r Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen Bau & Immobilie: Best?tigung bis sp?testens zum Eintritt in das 3. Semester

Weitere Informationen zum Vorpraktikum

Abgabe sp?testens zum Vorlesungsbeginn im 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@densekretariat
  • ausf¨¹hrlicher Bericht (Wochenberichte) ¨¹ber die Zeit des Vorpraktikums
  • im Studiengang KlimaEngineering ist kein Bericht erforderlich!
  • sowie Antrag auf Anerkennung
Eine Studentin schaut lachend in die Kamera
Bericht & Antrag auf Anerkennung

Nachfolgend finden Sie den Antrag auf Anerkennung sowie die Richtlinien zum Vorpraktium und zum Vorpraktikumsbericht des jeweiligen Studiengangs. Auf den Seiten der Studieng?nge erhalten Sie ebensfalls Informationen zum Vorpraktikum.

Dauer: 2 Monate (bzw. 40 Pr?senztage)

Grunds?tzlich ist vor Studienbeginn (bis zum Beginn der Vorbereitungswoche) ein zweimonatiges Vorpraktikum in Vollzeit nachzuweisen. Dieses besteht aus 40 Pr?senztagen (40 Tage Anwesenheitspflicht) und ist m?glichst bei einem Arbeitgeber abzuleisten. Eine St¨¹ckelung ist seitens der HFT Stuttgart nicht erw¨¹nscht. Beginn und Ende des Vorpraktikums sowie Fehlzeiten und Urlaub sind explizit auszuweisen. Das Vorpraktikum muss nach Erwerb der Hochschulreife erbracht werden. Praktikazeiten w?hrend der Schule, bzw. der Ausbildung werden nicht anerkannt. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung.

Betrieb/Bereich:

  • Architekturb¨¹ro und/oder ausgew?hlte Berufe des Bauhauptgewerbes laut Merkblatt.

Anforderungen f¨¹r den Nachweis des Vorpraktikums:

Dauer: 8 Wochen

Betrieb/Bereich:

  • Handwerkliche T?tigkeiten auf Baustellen und Betrieben, die den Rohbaugewerken zuzurechnen sind (wie z.B. Bauunternehmen im Stra?en-, Br¨¹cken-, Hoch-, Tiefbau)

Anforderungen f¨¹r den Nachweis des Vorpraktikums:

?

Dauer: 4 Wochen

Betrieb/Bereich:

Praktische T?tigkeit in Vollzeit in einem Planungsb¨¹ro,

  • z.B. Heizung-L¨¹ftung-Sanit?r Planungs-, Ingenieur-, Architektur-, Energieberatungsb¨¹ro oder
  • in einem entsprechenden bauhandwerklichen Betrieb (z.B. Berufsfelder des Bauhauptgewerbes, Elektroniker, Anlagenmechaniker, Mechatroniker, Rohrleitungsbauer, Umweltschutztechniker)

Eine abgeschlossene Berufsausbildung im studiengangspezifischen Berufsfeld wird als Vorpraktikum angerechnet. Es ist kein Bericht erforderlich!

Anforderungen f¨¹r den Nachweis des Vorpraktikums:

Dauer: 12 Wochen

Betrieb/Bereich:

  • Handwerkliche oder kaufm?nnische T?tigkeit auf einer Baustelle
  • in einem baustellen?hnlichen Betrieb
  • in einem Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft

Anforderungen f¨¹r den Nachweis des Vorpraktikums:

weitere Infos

Nein. Der Vorpraktikumsplatz ist vom Bewerber selbst zu suchen. Die Hochschule f¨¹r Technik Stuttgart kann Ihnen bei der Vermittlung nicht helfen, auch nicht mit einer Firmenliste.

Das Vorpraktikum kann in jeder Firma durchgef¨¹hrt werden, welche die Ausbildungsziele und -inhalte des entsprechenden Studienganges vermitteln kann.

Nein. Das Vorpraktikum ist in der Studien- und Pr¨¹fungsordnung und der Zulassungs-/Auswahlsatzung der o.g. Studieng?nge vorgeschrieben. Damit ist es ein verpflichtendes Vorpraktikum und von der Mindestlohnpflicht befreit.