M?nner und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat f?rdert die tats?chliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

§ 3 Abs. 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit

Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit ist es, das Rektorat bei diesem zentralen Anliegen und durchg?ngigen Leitprinzip des Verwaltungshandelns zu unterstützen.

W?hrend die Gleichstellungsbeauftragte für das wissenschaftliche Personal Ansprechpartnerin ist, ist die Beauftragte für Chancengleichheit für die Mitarbeiter*innen Verwaltung und Technik zust?ndig.

Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu k?nnen, hat sie bei den folgenden Ma?nahmen ein Beteiligungsrecht:

  • bei Stellenausschreibungen, falls von den Grunds?tzen des ChancenG abgewichen wird
  • bei Personalauswahlgespr?chen
  • bei der Einstellungen und Bef?rderungen in Bereichen mit Unterrepr?sentanz
  • bei der Planung und Gestaltung von Fort- und Weiterbildungsma?nahmen
  • bei Gremienbesetzungen
  • bei der Ablehnung eines Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit, Teilzeit und Telearbeit
  • bei Dienststellenleitungsbesprechungen
  • bei der Erstellung des Chancengleichheitsplans und des Zwischenberichts.

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Zus?tzlich muss sie an sonstigen personellen, sozialen oder organisatorischen Ma?nahmen, soweit diese Ma?nahmen Auswirkungen auf die berufliche Situation von Frauen haben, wie bspw. Dienstvereinbarungen, ins Boot geholt werden. Zudem nimmt sie Stellung zu Anliegen der m?nnlichen Kollegen, wenn bspw. deren Antrag auf familiengerechte Telearbeit abgelehnt werden soll.

Kontakt

Brigitte Heintz-Cuscianna, Beauftragte für Chancengleichheit (BfC)
+49 (0)711 8926 2868
Andrea Brückner, Stellvertretende Beauftragte für Chancengleichheit (BfC)
+49 (0)711 8926 2979