M?nner und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat f?rdert die tats?chliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit ist es, das Rektorat bei diesem zentralen Anliegen und durchg?ngigen Leitprinzip des Verwaltungshandelns zu unterstützen.
W?hrend die Gleichstellungsbeauftragte für das wissenschaftliche Personal Ansprechpartnerin ist, ist die Beauftragte für Chancengleichheit für die Mitarbeiter*innen Verwaltung und Technik zust?ndig.
Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu k?nnen, hat sie bei den folgenden Ma?nahmen ein Beteiligungsrecht:
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Zus?tzlich muss sie an sonstigen personellen, sozialen oder organisatorischen Ma?nahmen, soweit diese Ma?nahmen Auswirkungen auf die berufliche Situation von Frauen haben, wie bspw. Dienstvereinbarungen, ins Boot geholt werden. Zudem nimmt sie Stellung zu Anliegen der m?nnlichen Kollegen, wenn bspw. deren Antrag auf familiengerechte Telearbeit abgelehnt werden soll.